§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Khan's Logistics & Services GmbH (nachfolgend "Khan Logistics") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie verwiesen werden muss.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Verträge sind Transport und Logistikdienstleistungen, einschließlich der nationalen und internationalen Beförderung von Gütern, Umzugsleistungen, Fahrzeugtransporte, Kurierdienste sowie Personenbeförderungsleistungen.
(2) Die Khan's Logistics & Services GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Logistikbranche erbracht.
(3) Individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und Khan Logistics getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Nachweis solcher Vereinbarungen bedarf es der Schriftform.
§3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Khan Logistics sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Khan Logistics oder durch die tatsächliche Durchführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(3) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Bei Eilaufträgen (Express Sendungen) verkürzt sich diese Frist auf 24 Stunden.
(4) Die Vorstellung von Leistungen, wie Prospekte, Preislisten, Werbung oder Abbildungen, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, sind unsere Entgelte sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen per Banküberweisung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungstag.
(3) Der Auftraggeber kommt bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Während des Verzugs sind die vereinbarten Entgelte inklusive der etwaigen Umsatzsteuer zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Khan Logistics ist berechtigt, auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen oder bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5 Leistungsumfang und durchführung
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Khan Logistics ist berechtigt, notwendige Änderungen der Leistungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und dem vereinbarten Leistungsstandard entsprechen.
(2) Angegebene Liefer und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei verbindlich vereinbarten Terminen bedarf es für deren Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Khan Logistics ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt unter der alleinigen Verantwortung von Khan Logistics.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig erteilte Informationen des Auftraggebers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut so rechtzeitig bereitzustellen, dass ein reibungsloser Transportablauf gewährleistet ist. Die Bereitstellung hat an dem im Auftrag genannten Ort und zu der vereinbarten Zeit zu erfolgen.
(2) Der Auftraggeber hat das Transportgut ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei unzureichender Verpackung haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden.
(3) Gefahrguttransporte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat auf die Gefahrguteigenschaft der Sendung hinzuweisen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
§7 Haftung
(1) Khan Logistics haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet Khan Logistics nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Transportschäden haftet Khan Logistics nach den Bestimmungen der §§ 425 ff. HGB. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Transportgutes, maximal jedoch auf den Rechnungswert, beschränkt.
(3) Bei Personenbeförderungen haftet Khan Logistics nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. PBefG.
(4) Soweit Khan Logistics den Transport durch Subunternehmer durchführen lässt, haftet sie für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.
§8 Versicherung
(1) Khan Logistics unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Transportversicherung. Die Versicherungssummen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
§9 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann von einem Vertrag zurücktreten, solange Khan Logistics mit der Leistung noch nicht begonnen hat. Bei einem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Auftragswertes, maximal jedoch 50 Euro, erhoben.
(2) Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn) kann Khan Logistics den vollen Auftragswert in Rechnung stellen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand: Februar 2024